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   OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18   

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https://dejure.org/2018,45306
OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18 (https://dejure.org/2018,45306)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.06.2018 - 21 UF 409/18 (https://dejure.org/2018,45306)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 21 UF 409/18 (https://dejure.org/2018,45306)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.06.2017 - C-111/17

    OL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18
    Dies ergibt sich unmittelbar aus Art. 3 a) HKÜ, in dem es heißt, dass das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes als widerrechtlich gilt, wenn dadurch das Sorgerecht einer Person verletzt wird, das ihr nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind "unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte" (vgl. auch EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - C 111/17 PPU - FamRZ 2017, 1506).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18
    Hierbei trägt derjenige Elternteil, der die Kinder in ein anderes Land verbracht hat, die Beweislast für die Erteilung einer Zustimmung durch den anderen Elternteil, etwaige Zweifel gehen zu seinen Lasten (OLG Stuttgart, Beschl. v. 01.07.2009 - 17 UF 105/09 -, FamRZ 2009, 2017; Beschl. v. 03.02.2017 - 17 UF 274/16 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 1 UF 110/10

    Rückführung von Kindern nach Deutschlandbesuch

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18
    Sie muss klar, eindeutig und unbedingt sein (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.2011 - 1 UF 110/10 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2017 - 17 UF 274/16
    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2018 - 21 UF 409/18
    Hierbei trägt derjenige Elternteil, der die Kinder in ein anderes Land verbracht hat, die Beweislast für die Erteilung einer Zustimmung durch den anderen Elternteil, etwaige Zweifel gehen zu seinen Lasten (OLG Stuttgart, Beschl. v. 01.07.2009 - 17 UF 105/09 -, FamRZ 2009, 2017; Beschl. v. 03.02.2017 - 17 UF 274/16 -, juris).
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